Die neue KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“.

Besitzer von Elektroautos und all die-jenigen, die sich vor der Beauftragung ihrer Solar-Komplettanlage für die Bestellung eines E-Autos entscheiden oder sogar schon entschieden haben, können von der KfW 442-Förderung profitieren.

Gefördert wird der kombinierte Kauf einer Photovoltaikanlage, einer Ladestation (Wallbox) und eines Stromspeichers, speziell für Besitzer oder Besteller eines Elektroautos. Nur die Kombination aller drei Produkte vom selben Anbieter ist förderfähig. Von deinem pulsenergie Partnerbetrieb erhältst du das Komplettsystem aus einer Hand!

Der Zuschuss für dein Solar-Komplettsystem setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen:

  • Bei der Photovoltaikanlage erhältst du einen Zuschuss von 600 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp). Die maximale Förderhöhe beträgt hier 6.000 Euro.
  • Für den Solarstromspeicher beträgt der Zuschuss 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität, wobei die maximale Förderung bei 3.000 Euro liegt.
  • Der Anteil für unsere Ladestation beträgt pauschal 600 Euro.

Das bedeutet, dass du mit unserer Lösung – zum Beispiel der Installation von 12 kWp-Modul-Leistung, einem dazu passenden 14,4 kWh-Solarstromspeicher und unserer 11 kW Wallbox – eine Förderung in Höhe von 9.600 Euro beantragen kannst!


Für die Förderung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und Wallbox: Die Installation aller drei Produkte durch denselben Anbieter.
  • Besitz oder Bestellung eines Elektroautos: Du musst entweder im Besitz eines Elektroautos sein oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Das Elektroauto muss auf dich oder eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen sein.
  • Private Elektroautos, geleast, finanziert oder gekauft: Falls du das Elektroauto privat least, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.
  • Unbedingt beantragen bevor du bestellst: Dein Antrag für die Förderung muss vor der Beauftragung deiner Solar-Komplettanlage eingereicht werden.
  • Bereits bewohnte Wohngebäude: Dein Wohngebäude muss bereits bestehen und du musst darin wohnen. Die Förderung ist auf Personen ausgerichtet, die ihren Hauptwohnsitz in einem bestehenden Gebäude haben.
  • Nur Privathaushalte profitieren: Firmen und Firmenautos erhalten die Förderung nicht.

Beispiel: Wenn die genannten Voraussetzungen auf dich zutreffen, steht der Beantragung der KfW 442-Förderung nichts im Wege. Unsere Partnerbetriebe unterstützen dich gern bei deinen Fragen!

Wir setzen uns dafür ein, die nachhaltige Energieerzeugung und Elektromobilität zu fördern und freuen uns darauf, dich auf diesem Weg zu unterstützen.


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