Nutzungsbedingungen für gewerbliche Nutzer der Pulsenergie App
Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 14.11.2024.
Der gewerbliche Dienst der Pulsenergie App richtet sich an Dienstleister, Projektträger und Installationsbetriebe als Anfrage-Plattform (nachfolgend „Plattform“) im Bereich Photovoltaik.
1. Leistungsbeschreibung
Nutzer haben die Möglichkeit, Projekte für eigene sowie an sie gerichtete Anfragen zu erstellen und diese mit relevanten Informationen wie Texten, Bildern und Leistungsverzeichnissen zu versehen. Zudem können sie Projekte zur Übertragung an Projektträger, zur Anfrageentwicklung und zur Abgabe von Offerten ausschreiben. Abhängig von ihrem Leistungsbereich können Nutzer Ausschreibungen einsehen, die Übernahme von Projekten anfragen und an Leistungsverzeichnis-Ausschreibungen („LV-Ausschreibung“) teilnehmen. Projekte können an Projektträger übergeben werden. Installationsbetriebe haben die Möglichkeit, Leistungsverzeichnisse zu bearbeiten und abzugeben. Nutzer können sich über Push-Nachrichten über neue Ausschreibungen und Anfragen benachrichtigen lassen. Pulsenergie übernimmt die Veröffentlichung und Bewerbung der Ausschreibungen sowie der Pulsenergie App-Dienste, sowohl selbst als auch durch Dritte.
2. Projekte, Ausschreibungen und Teilnahme
2.1 Projekte erstellen und entwickeln
Der Nutzer hat die Möglichkeit, eigene Projekte sowie an ihn gerichtete Projektanfragen in der Pulsenergie App zu erstellen. Er kann das Projekt-Modul nutzen, um die Bestandsaufnahme des Objekts durchzuführen, die Anfrage zu entwickeln und Texte sowie Bilder im entsprechenden Cloud-Speicher abzulegen. Zusätzlich steht ihm das Modul „Ausschreibung Solarteur“ zur Verfügung, mit dem er strukturierte Leistungsverzeichnisse erstellen kann. Über seine persönliche Leistungs- und Komponenten-Datenbank kann er relevante Bauteile, Produkte und Leistungen hinterlegen und diese in seinen Leistungsverzeichnissen auswählen.
2.2 Projekte und Leistungsverzeichnisse ausschreiben
Der Nutzer hat die Möglichkeit, sein Projekt öffentlich in der Pulsenergie App an Projektträger, Anfrageentwickler oder Installationsbetriebe und alternativ gezielt an ausgewählte Auftragnehmer oder Dienstleister auszuschreiben, die den zur Ausführung erforderlichen Leistungsbereich abdecken. Diese Ausschreibungen stellen unverbindliche Aufforderungen dar, Projekte zu übernehmen oder Offerten abzugeben. Mit der Veröffentlichung einer Ausschreibung entstehen für den Nutzer keinerlei vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Nutzern, die seine Ausschreibung erhalten. Unter „Eigene Ausschreibungen“ kann der Nutzer Rückmeldungen und Teilnahmebestätigungen zu seinen Projekten einsehen.
Es dürfen ausschliesslich Ausschreibungen für tatsächlich existierende Projekte eingestellt werden, deren Umsetzung der Auftraggeber über die Plattform anstrebt. Der Nutzer verpflichtet sich, die festgelegten Bedingungen für die Veröffentlichung von Ausschreibungen zu beachten (siehe Ziffer 3.1).
2.3 An Projekt- und LV-Ausschreibungen teilnehmen
Dem Nutzer wird in der Rubrik Ausschreibungen „An mich“ eine Übersicht der ihm zugänglichen Ausschreibungen sowie Voransichten der Projekte angezeigt. Diese Voransicht enthält die Kontaktdaten des Absenders und die im Projekt dokumentierten, vom Absender eingeblendeten Projektinformationen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Übernahme des Projekts beim Absender anzufragen oder seine Teilnahme an einer LV-Ausschreibung zu bestätigen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Ausschreibung vor der Anfrage zur Übernahme bzw. Teilnahme sorgfältig auf Vollständigkeit, Machbarkeit, Zeitrahmen und seine eigenen Ressourcen zu prüfen. Eine Anfrage zur Übernahme oder Teilnahme darf nur dann gestellt werden, wenn der Nutzer sicherstellt, dass er den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen kann (siehe Ziffer 3.2, Ziffer 3.3).
3. Bedingungen für die Nutzung der App
3.1 Bedingungen für die Veröffentlichung von Ausschreibungen
Der Nutzer ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Informationen sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Alle Informationen sind vor der Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen. Es dürfen ausschliesslich Inhalte veröffentlicht werden, die den Anforderungen an Transparenz und Qualität entsprechen. Das mehrfache Einstellen desselben Projekts durch denselben Nutzer ist nicht gestattet. Zudem ist der Nutzer verpflichtet, innerhalb der ihm zugänglichen Ausschreibungen sorgfältig zu prüfen, ob das betreffende Projekt bereits von einem anderen Nutzer eingestellt wurde. In diesem Fall ist eine erneute Ausschreibung unzulässig.
3.2 Bedingungen für die Übernahme von Projekten
Übernimmt der Nutzer ein Projekt, so verpflichtet er sich, sich an die mit dem Absender vereinbarten Bedingungen, Anforderungen und Leistungen zu halten. Der Nutzer bearbeitet das Projekt zeitnah und fristgerecht gemäss den Anforderungen des Auftraggebers. Eine sorgfältige Bearbeitung ist sicherzustellen, und es dürfen ausschliesslich wahrheitsgemässe Angaben gemacht werden.
3.3 Bedingungen für die Teilnahme an LV-Ausschreibungen
Nimmt der Nutzer an einer LV-Ausschreibung teil, so verpflichtet er sich, sich an die mit dem Absender vereinbarten Bedingungen zu halten und dem Auftraggeber seine Offerte unter Einhaltung der Grundlagen des Leistungsverzeichnisses zukommen zu lassen. Der Nutzer gibt das ausgefüllte Leistungsverzeichnis als Teil seiner Offerte über die Pulsenergie App ab. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis fester Bestandteil der Offerte und gegebenenfalls des Auftrags wird, aber keinesfalls eine schriftliche Offerte und einen gültigen Vertrag mit dem Auftraggeber ersetzt (siehe Ziffer 4.).
3.4 Allgemeine Bedingungen für den partnerschaftlichen Umgang in der App
Ausschreibungen und Anfragen müssen den Nutzungsbedingungen von Pulsenergie entsprechen. Pulsenergie stellt sicher, dass diese Bedingungen regelmässig überprüft und entsprechend angepasst werden, um die hohe Qualität des Angebots zu gewährleisten. Pulsenergie behält sich das Recht vor, Ausschreibungen zu überprüfen und bei Verstössen zu löschen oder anzupassen.
Das Einstellen von rechtswidrigen Inhalten ist auf unserer Plattform untersagt. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die strafrechtlich relevant sind oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, diskriminierend sind, Hass oder Gewalt fördern, oder die die Rechte anderer verletzen. Ebenso ist die Veröffentlichung von Inhalten verboten, die irreführend, beleidigend, bedrohlich, jugendgefährdend oder in anderer Weise irreführend sind.
Um die Sicherheit und den störungsfreien Betrieb der Pulsenergie App-Dienste zu gewährleisten, ist es Nutzern untersagt, Handlungen vorzunehmen, die andere Nutzer belästigen oder die Funktionsfähigkeit der Plattform gefährden könnten. Insbesondere ist es verboten, E-Mail- oder SMS-Spam, Phishing-Nachrichten oder Schadsoftware zu versenden.
4. Abgrenzung der Pulsenergie App-Dienste zu Offerten und Verträgen
Die Pulsenergie App-Dienste dienen ausschliesslich der Vermittlung von Projekten und Anfragen und stellen keine verbindlichen Offerten oder Verträge dar. Sie bieten Nutzern eine Plattform das Erstellen und Entwickeln von Projekten, die Erstellung von Ausschreibungen und die Teilnahme an Ausschreibungen.
Sollte der Nutzer einen anderen Nutzer verbindlichen Auftrag erteilen wollen, ist eine explizite, verbindliche Offerte sowie der Abschluss eines gültigen Vertrages zwischen den Parteien erforderlich. Nur diese Offerten und Verträge regeln das tatsächliche Vertragsverhältnis sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Pulsenergie wird in keinem Fall zum Vertragspartner der angebotenen Projekte und Aufträge und übernimmt daher keine Verantwortung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen oder die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Verantwortung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten liegt ausschliesslich bei den beteiligten Parteien. Pulsenergie haftet nicht für etwaige Konflikte, die während der Durchführung des Projekts oder der Vertragserfüllung auftreten können.
Die Pulsenergie App-Dienste beschränken sich auf die Bereitstellung einer Plattform und die Vermittlung von Kontakten zwischen den Nutzern. Pulsenergie ist weder für die Qualität der auf der Plattform eingestellten Projekte und Ausschreibungen noch für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Nutzern verantwortlich.
5. Registrierung und Nutzerkonto
Für die Nutzung der Pulsenergie App-Dienste ist eine Registrierung in der Pulsenergie App erforderlich. Während der Registrierung werden notwendige Informationen abgefragt, die zur Aktivierung eines Nutzerkontos führen. Nutzer sind verpflichtet, ihre gesetzlichen Informationspflichten als Unternehmen zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig und aktuell sind. Dazu gehört auch die wahrheitsgemässe Angabe des betrieblichen Leistungsbereichs. Nach Übermittlung der Daten erfolgt eine Überprüfung, die per Telefon, E-Mail oder SMS bestätigt wird. Pulsenergie behält sich das Recht vor, Anfragen auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Nach erfolgreicher Registrierung kommt zwischen Pulsenergie und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Pulsenergie App-Dienste (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Der Nutzer erhält Zugang zu seinem persönlichen Nutzerkonto, das durch eine E-Mail-Adresse und ein Passwort gesichert ist. Das Passwort kann jederzeit geändert werden und ist vertraulich zu behandeln. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich zu aktualisieren, um eine reibungslose Nutzung der Pulsenergie App-Dienste sicherzustellen.
6. Verantwortung, Pflichten, Haftung, Beschwerden und Meldungen des Nutzers
6.1 Veröffentlichung von Inhalten in Ausschreibungen und Anfragen
Der Nutzer hat die Möglichkeit, Aufträge, Projekte und Anfragen auf der Plattform zu veröffentlichen. Hierbei kann der Nutzer Daten, Texte, Bilder und andere relevante Informationen einfügen, um die Anfrage detailliert darzustellen und für andere Nutzer zugänglich zu machen.
Der Nutzer ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die im Rahmen der Pulsenergie App-Dienste eingestellt oder zugänglich gemacht werden. Pulsenergie übernimmt keine Inhaberschaft oder Kontrolle über die von dem Nutzer eingestellten Inhalte.
Der Nutzer muss sicherstellen, dass er über alle notwendigen Rechte und Lizenzen zur Veröffentlichung der Inhalte verfügt. Vor der Veröffentlichung ist der Nutzer verpflichtet zu prüfen, ob er die erforderlichen Berechtigungen zur Nutzung und Weitergabe der Inhalte hat, insbesondere im Hinblick auf urheberrechtlich geschützte Materialien wie Texte, Bilder oder Marken.
Pulsenergie behält sich das Recht vor, Daten aus Projekten, Ausschreibungen, Anfragen und Leistungsverzeichnissen in anonymisierter Form zu verwenden. Diese anonymisierten Daten können für Analyse-, Forschungs- und Statistikzwecke genutzt werden, ohne Rückschlüsse auf einzelne Nutzer oder Projekte zu ermöglichen.
6.2 Pflichten des Nutzers in Bezug auf technische Schutzmassnahmen und Datenschutz
Der Nutzer ist verpflichtet, alle Daten und Informationen, die innerhalb der Pulsenergie App-Dienste gespeichert werden und für zukünftige Verwendungszwecke, wie z. B. Beweissicherung oder Buchführung, erforderlich sein könnten, eigenständig auf einem separaten Speichermedium zu sichern und zu archivieren.
Die automatisierte Sammlung von Inhalten oder Daten durch Crawler, Spider oder Scraper ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pulsenergie gestattet. Es ist ausserdem untersagt, technische Massnahmen zu umgehen, die den Zugriff auf die Pulsenergie App-Dienste einschränken oder regulieren.
Des Weiteren ist es dem Nutzer nicht gestattet, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder andere personenbezogene Daten anderer Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu sammeln oder zu verwenden.
6.3 Haftung für Ansprüche Dritter gegenüber Pulsenergie
Der Nutzer verpflichtet sich, Pulsenergie von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Rechtsverletzungen entstehen, die durch Inhalte des Nutzers oder dessen Nutzung der Pulsenergie App-Dienste verursacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die Übernahme aller erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung von Pulsenergie, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Gerichts- und Anwaltskosten.
Die Freistellungspflicht entfällt, wenn der Nutzer nachweist, dass die Rechtsverletzung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Verteidigung ist der Nutzer verpflichtet, Pulsenergie auf Verlangen alle relevanten Informationen bereitzustellen, die zur Prüfung und Verteidigung der Ansprüche Dritter erforderlich sind. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Dokumenten, Korrespondenz und die Zusammenarbeit bei der rechtlichen Verteidigung.
Die Haftung des Nutzers bleibt auch in Bezug auf alle anderen rechtlichen Verpflichtungen bestehen, die sich aus seiner Nutzung der Pulsenergie App-Dienste ergeben.
6.4 Beschwerden und Meldungen durch den Nutzer
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei Beschwerden und Anfragen an Pulsenergie zu richten. Wenn der Nutzer Inhalte, die von anderen Nutzern innerhalb der Pulsenergie App-Dienste veröffentlicht wurden (wie Ausschreibungen oder Anfragen), als rechtswidrig oder gegen die Nutzungsbedingungen verstossend einstuft, kann er diese über die Meldemöglichkeit in der App melden. Für eine Meldung ist eine möglichst genaue und nachvollziehbare Begründung erforderlich.
Pulsenergie behält sich das Recht vor, die erhaltenen Informationen, einschliesslich der gemeldeten Daten, an den ursprünglichen Ersteller des Inhalts weiterzuleiten. Die Identität des meldenden Nutzers wird nur offengelegt, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Nach Eingang einer Meldung prüft Pulsenergie den gemeldeten Sachverhalt sorgfältig, objektiv und ohne Willkür. Eine zeitnahe Entscheidung wird getroffen, und das Ergebnis der Prüfung wird dem betroffenen Nutzer unverzüglich mitgeteilt, einschliesslich Informationen über mögliche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung.
Darüber hinaus hat der Nutzer die Möglichkeit, Beschwerden zu spezifischen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Pulsenergie App-Dienste einzureichen. Dazu gehören insbesondere potenzielle Verstösse von Pulsenergie gegen gesetzliche Vorgaben, technische Probleme im direkten Zusammenhang mit der Dienstnutzung sowie Entscheidungen oder Massnahmen von Pulsenergie, die die Bereitstellung der Services betreffen.
Der Nutzer kann ebenfalls gegen Entscheidungen Beschwerden einreichen, die im Zusammenhang mit Meldungen über vermeintlich rechtswidrige Inhalte getroffen wurden. Dies schliesst Entscheidungen über das Entfernen oder Sperren gemeldeter Inhalte sowie über die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung eines Nutzerkontos ein. Solche Beschwerden müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme der Entscheidung eingereicht werden.
Pulsenergie verpflichtet sich, Beschwerden des Nutzers diskriminierungsfrei, zeitnah und objektiv zu bearbeiten. Sollte eine Beschwerde des Nutzers Hinweise darauf enthalten, dass die getroffene Massnahme unbegründet oder ungerechtfertigt war oder dass der gemeldete Inhalt weder rechtswidrig noch gegen die Nutzungsbedingungen verstösst, wird Pulsenergie die Massnahme unverzüglich aufheben. Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird der Nutzer über das Ergebnis informiert und erhält eine Begründung der Entscheidung.
7. Kontrolle, Sperren und Löschen von Inhalten und Sperren von Nutzern
Pulsenergie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Pulsenergie behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen und bei konkretem Verdacht auf Rechtsverstösse zu überprüfen. Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen kann Pulsenergie Massnahmen ergreifen, um solche Inhalte zu erkennen und zu entfernen.
Insbesondere ist Pulsenergie berechtigt, Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die Nutzungsbedingungen verstossen, ganz oder teilweise zu löschen, die Veröffentlichung oder die Veröffentlichung zu verweigern. In Fällen wiederholter oder schwerwiegender Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen kann Pulsenergie den Nutzer verwarnen und ihn vorübergehend oder dauerhaft durch das Sperren des Nutzerkontos von der Nutzung der Dienste ausschliessen.
8. Bereitstellung unseres Dienstes
Wir setzen alles daran, Ihnen die Pulsenergie App zuverlässig und ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist es, Beeinträchtigungen, Verbindungsabbrüche oder andere Nutzungseinschränkungen so weit wie möglich zu vermeiden. Dennoch können aufgrund der aktuellen Kommunikations- und Übertragungstechnologien nicht alle Einschränkungen ausgeschlossen werden, insbesondere bei Inhalten und Übertragungswegen, die ausserhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Verfügbarkeit und Stabilität unserer Dienste weiter zu verbessern.
Nutzer sind verpflichtet, den Dienst verantwortungsbewusst und gemäss den geltenden Nutzungsbedingungen zu verwenden, um eine stabile und sichere Verfügbarkeit für alle zu gewährleisten. Die Infrastruktur von Pulsenergie ist vor übermässiger Belastung und Handlungen zu schützen, die die ordnungsgemässe Nutzung des Dienstes beeinträchtigen könnten. Hierzu gehören Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung, unautorisierten Zugriffen, technischen Manipulationen und Angriffen, die die Systemstabilität und -sicherheit gefährden.
9. Haftung von Pulsenergie
Pulsenergie übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit der von Ihnen als Nutzer gemachten Angaben. Die Ausschreibungen und Anfragen, die Sie oder andere Nutzer in den Pulsenergie App-Diensten veröffentlichen, spiegeln nicht die Meinung oder Ansichten von Pulsenergie wider. Pulsenergie prüft diese Inhalte in der Regel nicht auf ihre Rechtmässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt daher keine Verantwortung für deren Qualität, Sicherheit oder Rechtmässigkeit. Sie sollten sich bewusst sein, dass die Angaben und Inhalte anderer Nutzer möglicherweise nicht überprüft wurden und daher keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit besteht.
Pulsenergie haftet uneingeschränkt gemäss den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Pulsenergie nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, also solche Pflichten, auf deren Erfüllung Sie als Nutzer zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung regelmässig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Pulsenergie ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Pulsenergie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10. Kündigung des Nutzungsvertrags
10.1 Kündigung des Nutzungsvertrags durch den Nutzer
Sie können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem Sie Ihr Nutzerkonto in der App löschen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Kündigung wird Ihr Nutzerkonto deaktiviert, und Sie verlieren den Zugang zu den Pulsenergie-App Diensten. Bereits von Ihnen veröffentlichte Anfragen werden mit der Vertragsbeendigung deaktiviert und sind danach nicht mehr verfügbar.
10.2 Kündigung durch Pulsenergie und Folgen der Vertragsbeendigung
Pulsenergie ist berechtigt, den mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Die Kündigung wird Ihnen schriftlich per E-Mail unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Während der Kündigungsfrist sind Sie nach Zugang der Kündigungserklärung nicht mehr berechtigt, neue Ausschreibungen zu erstellen sowie Anfragen zu versenden oder zu bearbeiten.
In Ausnahmefällen, zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen, kann Pulsenergie den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird Pulsenergie Ihnen die Kündigung und deren Gründe mitteilen, sofern keine zwingenden Gründe dagegensprechen.
Nach der Beendigung des Vertrags wird Ihr Nutzerkonto deaktiviert und alle damit verbundenen Daten werden spätestens zwölf Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht, es sei denn, Pulsenergie ist aus gesetzlichen Gründen zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet oder hat ein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung (z. B. zur Verhinderung einer Neuanmeldung nach einer Sperrung). Aggregierte Daten können zur Qualitätssicherung und Analyse weiterhin anonymisiert aufbewahrt werden.
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
Pulsenergie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers ausschliesslich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Bereitstellung, Optimierung und Verbesserung der Pulsenergie App-Dienste. Alle Details zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Pulsenergie aufgeführt. Diese Erklärung steht dem Nutzer jederzeit auf der Website zur Verfügung und kann jederzeit eingesehen werden.
12. Änderungen der Nutzungsbedingungen und an digitalen Diensten
12.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen
Pulsenergie behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens sieben Tage nach Bekanntgabe in Kraft.
Für wesentliche Änderungen, die das Gleichgewicht der vertraglichen Leistungen und Pflichten zugunsten von Pulsenergie erheblich verändern oder einem Neuabschluss des Vertrags gleichkommen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erforderlich. Solche wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen der Art, des Umfangs, der Laufzeit oder der Kündigungsbedingungen des Vertrages. Anpassungen, die aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Verfügungen erforderlich werden, gelten nicht als wesentliche Änderungen.
Nicht wesentliche Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer der Änderung nicht vor deren Inkrafttreten in Textform widerspricht. Pulsenergie wird den Nutzer bei Mitteilung der Änderung auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist, die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs und das Kündigungsrecht hinweisen. Lehnt der Nutzer eine Änderung ab, kann er den Nutzungsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
12.2 Änderungen an digitalen Diensten
Pulsenergie kann die App laufend anpassen, um die Sicherheit, Nutzererfahrung oder Leistung der Pulsenergie App-Dienste zu verbessern, solange dies nicht zu einer Einschränkung der bestehenden Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeiten führt. Änderungen, die die Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Produkts erheblich beeinflussen, werden dem Nutzer rechtzeitig und verständlich per E-Mail mitgeteilt.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Pulsenergie behält sich vor, zur Erfüllung des Vertrages und zur Wahrnehmung der daraus entstehenden Rechte und Pflichten mit verbundenen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Nutzers an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zulässig.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Nutzung der Pulsenergie App-Dienste sowie alle damit verbundenen Verträge und Vereinbarungen unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münsterlingen, Thurgau.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. Sollte diese keine angemessene Lösung bieten oder zu einem untragbaren Ergebnis führen, werden sich die Parteien bemühen, eine neue, wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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